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Die Immobilie auf einen Blick
Adresse
Fähndrichweg 2, 6210 Sursee
Umgebung
Läden ca. 550 m
Situation
Ruhige, zentrale Lage an Wohnstrasse
Zimmer
5.5
Wohnfläche m²
130
Grundstücksfläche m²
726
Anzahl Stockwerke
2
Ausstattung
-
Aussenparkplatz 2
-
Veranda 2
-
Garten
-
Keller
-
Wäschetrockner
-
Geschirrspüler
-
Waschmaschine
-
Haustiere erlaubt
-
Kinderfreundlich
Baujahr
1973
Verfügbarkeit
Ab 15. Juli 2026 oder nach Vereinbarung
Mietzins (netto)
CHF 2'774.-- (ab 1. August 2026, für Juli 2026 beträgt der Nettomietzins noch 2922.--, also wenn Übernahme ab 15. Juli 2026, davon die Hälfte, CHF 1461.--).
Nebenkosten pro Monat
Ca. CHF 350 (gehen zulasten des Mieters)
Grundriss
Kurzbeschrieb
Hochparterre
1 Wohn-/Essraum mit Parkettboden, Balkon mit direktem Gartenzugang
3 Zimmer
Geschlossene Küche mit Esstisch
Bad/WC mit Fenster
Untergeschoss
1 Zimmer zum Schlafen oder als Büro
Dusche/WC mit Fenster
Waschküche (Waschmaschine und Tumbler) / Ölheizung
Hobbyraum
Keller
Garage mit automatischem Garagetor
Estrich
Klassischer Dachboden
Spezielle vertragliche Bestimmungen
-
Rauchverbot im Haus
-
Wartung/Servicekosten Ölheizung, Kaminfegearbeiten, amtliche Feuerungskontrollen sowie kantonale Vignette - Ölanlage, werden vom Vermieter übernommen.
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Entkalkungsanlage darf vom Mieter benutzt werden und ist von diesem zu unterhalten und zu warten. Wird bei Defekt weder repariert noch ersetzt.
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Inventar (Gerätebox Garten, 2 Grüncontainer, Holzleiter, Küchentisch) dürfen vom Mieter benutzt werden.
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Gefrierschrank im Keller kann vom Mieter benutzt werden, wird aber weder repariert noch ersetzt.
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Turngerät im Garten ist auf eigene Gefahr zu benutzen und zu unterhalten. Zubehör bestehend aus: Schaukel, Ringe, Trapez, Reckstange. Das Zubehör muss trocken aufbewahrt werden.
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Das Befüllen, sowie Benutzen des Brunnens und Gartenteichs erfolgt auf eigene Gefahr und muss ganzjährlich gewartet werden.
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Das Haus wird ohne Gartengeräte vermietet.
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Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter den Garten in demselben Zustand zurückzugeben, wie er bei Mietbeginn angetroffen wurde oder nach Rücksprache.
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Bäume, Hecke und Sträucher müssen jährlich geschnitten werden.
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Bambus, Efeu, sowie andere wuchernde Pflanzen dürfen nicht direkt in den Boden gepflanzt werden.
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Die Dachrinnen müssen vom Mieter gereinigt werden.
Kontakt und Besichtigung
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