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Die Immobilie auf einen Blick

Adresse

Fähndrichweg 2, 6210 Sursee

Umgebung

Läden ca. 550 m

 

Situation

Ruhige, zentrale Lage an Wohnstrasse

Zimmer

5.5

 

Wohnfläche m² 

130

 

Grundstücksfläche m² 

726

 

Anzahl Stockwerke

2

Ausstattung

  • Aussenparkplatz 2

  • Veranda 2

  • Garten

  • Keller

  • Wäschetrockner

  • Geschirrspüler

  • Waschmaschine

  • Haustiere erlaubt

  • Kinderfreundlich

Baujahr

1973

Verfügbarkeit

Ab 15. Juli 2026 oder nach Vereinbarung

 

Mietzins (netto)

CHF 2'774.-- (ab 1. August 2026, für Juli 2026 beträgt der Nettomietzins noch 2922.--, also wenn Übernahme ab 15. Juli 2026, davon die Hälfte, CHF 1461.--).

Nebenkosten pro Monat

Ca. CHF 350 (gehen zulasten des Mieters)

Grundriss

IMG_5380.jpg
IMG_5381.jpg

Kurzbeschrieb

Hochparterre
1 Wohn-/Essraum mit Parkettboden, Balkon mit direktem Gartenzugang
3 Zimmer
Geschlossene Küche mit Esstisch
Bad/WC mit Fenster

Untergeschoss
1 Zimmer zum Schlafen oder als Büro
Dusche/WC mit Fenster
Waschküche (Waschmaschine und Tumbler) / Ölheizung
Hobbyraum
Keller
Garage mit automatischem Garagetor

Estrich
Klassischer Dachboden

Spezielle vertragliche Bestimmungen
 

  • Rauchverbot im Haus

  • Wartung/Servicekosten Ölheizung, Kaminfegearbeiten, amtliche Feuerungskontrollen sowie kantonale Vignette - Ölanlage, werden vom Vermieter übernommen.

  • Entkalkungsanlage darf vom Mieter benutzt werden und ist von diesem zu unterhalten und zu warten. Wird bei Defekt weder repariert noch ersetzt.

  • Inventar (Gerätebox Garten, 2 Grüncontainer, Holzleiter, Küchentisch) dürfen vom Mieter benutzt werden.

  • Gefrierschrank im Keller kann vom Mieter benutzt werden, wird aber weder repariert noch ersetzt.

  • Turngerät im Garten ist auf eigene Gefahr zu benutzen und zu unterhalten. Zubehör bestehend aus: Schaukel, Ringe, Trapez, Reckstange. Das Zubehör muss trocken aufbewahrt werden.

  • Das Befüllen, sowie Benutzen des Brunnens und Gartenteichs erfolgt auf eigene Gefahr und muss ganzjährlich gewartet werden.

  • Das Haus wird ohne Gartengeräte vermietet.

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter den Garten in demselben Zustand zurückzugeben, wie er bei Mietbeginn angetroffen wurde oder nach Rücksprache.

  • Bäume, Hecke und Sträucher müssen jährlich geschnitten werden.

  • Bambus, Efeu, sowie andere wuchernde Pflanzen dürfen nicht direkt in den Boden gepflanzt werden. 

  • Die Dachrinnen müssen vom Mieter gereinigt werden.
     

Kontakt und Besichtigung
 

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